Home » Infothek & Wissenswertes » Schwefelung
Schwefelung - wieviel von welchen Zusatzstoff?
Die Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) lässt in § 5 (1) für die verschiedensten Produkte eine Behandlung mit Schwefeldioxid oder Sulfiten zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zu. Die für die verschiedenen Produkte nach § 7 (1) zulässigen Höchstmengen werden in Anlage 5 Teil B Liste 2 aufgeführt, in mg/kg bzw. mg/l, berechnet als SO2.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man von dem Höchstwert für SO2 auf die zulässige Menge der jeweils vorhandenen Schwefelverbindung kommt.
|
Die Meta-Bisulfite E 223 und E 224 werden oft auch als Disulfite oder Pyrosulfite bezeichnet.
Wenn beispielsweise Kartoffelteig geschwefelt werden soll, so ergibt sich aus der Anlage der ZZulV ein Höchstwert von 100 mg/kg, berechnet als SO2. Wenn man nun zur Schwefelung Kaliummetabisulfit (E224) einsetzen möchte, so dürfte man davon maximal 100 x 1,73 = 173 mg pro kg zusetzen. Die genannten Faktoren beziehen sich auf wasserfreie Substanzen. Wenn das Schwefelungsmittel Wasser in nennenswerten Mengen enthält, so kann natürlich entsprechend mehr eingesetzt werden.
Themen der Florin Infothek:
- Zulässige Gewichtsabweichungen bei Fertigpackungen
- Werbung "ohne Konservierungsstoffe"
- Vitamine und Mineralstoffe - Empfohlene Tagesdosis
- F-Wert-Tabellen
- Pasteurisation und Sterilisation
- Hitzekonservierung von Lebensmitteln - D-, F- und z-Werte
- Schwefelung - wieviel von welchen Zusatzstoff?
- Berechnung der Zuckerkonzentration in Obst- und Gemüsekonserven
- Essig-Umrechnungsformeln und -tabellen
- Quantitative Ingredient Declaration (QUID)
- Infektionsschutzgesetz

