Dienstleistungs- und Inbetriebnahme-Richtlinien

Diese Richtlinien sind bindend für Arbeiten, die unsere Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume der FLORIN Gesellschaft für Lebensmitteltechnologie mbH leisten, wie zum Beispiel:

  • allgemeine Beratung,
  • Software-Erstellung im Hause unseres Kunden,
  • Software-Unterstützung im Hause unseres Kunden,
  • Probebetrieb im Hause unseres Kunden und
  • Inbetriebnahmen beim Endkunden

und können hier eingesehen werden.